Accessibility – soziale Verantwortung und digitale Reichweite

Digitale Barrierefreiheit ist längst mehr als nur ein Nice-to-have, sie ist gesetzlich vorgeschrieben und ein entscheidender Qualitätsfaktor für moderne Webangebote. Mit dem European Accessibility Act (EAA) treten ab 28. Juni 2025 klare Vorgaben in Kraft, die Web Accessibility für viele Unternehmen zur Pflicht machen. Ziel ist es, digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich zu gestalten, unabhängig von Einschränkungen oder verwendeten Geräten. Besonders betroffen sind Websites, Web-Apps und E-Commerce-Angebote, die barrierefrei nutzbar sein müssen.  Wer frühzeitig handelt, verbessert nicht nur die Usability, sondern stärkt auch seine rechtliche Sicherheit und Markenwahrnehmung!

Wir beraten Sie gerne!

Was bedeutet Accessibility konkret?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und Dokumente so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von Einschränkungen. Dazu gehören zum Beispiel ausreichend hohe Kontraste, eine klare Struktur, die Bedienbarkeit per Tastatur sowie die Kompatibilität mit Screenreadern. Auch verständliche Sprache und alternative Texte für Bilder sind wichtige Bestandteile. Ziel ist es, digitale Inhalte für alle zugänglich, lesbar und bedienbar zu machen.
Warum in Accessibility investieren?
Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern ein echter Wettbewerbsvorteil: Sie erreichen mehr Nutzer, verbessern die Usability für alle und stärken Ihre Marke als inklusiv und zukunftsorientiert. Accessibility zahlt direkt auf Qualität, SEO und Conversion ein – und macht Ihre digitalen Angebote für alle zugänglich. Kurz: eine Investition, die sich lohnt.
Wen betrifft Accessibility?
Rund 87 Millionen Menschen in der EU leben mit einer Form von Behinderung – das sind etwa 1 von 5 Personen. Hinzu kommen Millionen Nutzern mit altersbedingten Einschränkungen, temporären Beeinträchtigungen (z. B. durch Verletzungen) oder situativen Barrieren wie schlechte Lichtverhältnisse oder fehlende Mausnutzung. Barrierefreiheit sorgt dafür, dass digitale Angebote für all diese Menschen zugänglich bleiben – und verbessert gleichzeitig die Nutzerfreundlichkeit für alle.

Unsere Services

Accessibility-Audit

Wir bieten professionelle Accessibility Audits an, um sicherzustellen, dass Ihre Website den aktuellen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit entspricht. Dabei prüfen wir Ihre Anwendung nach internationalen Standards wie der WCAG 2.2 AA-Richtlinie und decken konkrete Schwachstellen auf. Unser Ziel ist es, nicht nur Probleme zu identifizieren, sondern auch verständliche und umsetzbare Lösungen zu liefern. Die Audits helfen Ihnen, rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Reichweite auf alle Nutzergruppen auszudehnen. So schaffen Sie eine inklusive Nutzererfahrung, die allen Menschen zugutekommt.

Barrierefreiheit praktisch umsetzen

Neben der Durchführung von Accessibility Audits unterstützen wir Sie auch bei der direkten Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Wir sorgen dafür, dass Barrieren nicht nur erkannt, sondern auch nachhaltig beseitigt werden. Dabei achten wir auf eine technisch saubere, designkonforme und benutzerfreundliche Umsetzung – abgestimmt auf Ihre bestehende Infrastruktur. So erhalten Sie nicht nur eine Analyse, sondern eine ganzheitliche Lösung aus einer Hand. Das spart Zeit, Ressourcen und bringt Sie schneller zur barrierefreien Anwendung.

Accessibility beginnt im Kopf – mit dem richtigen Know-how.

Das Accessibility Audit ist gemacht und alle empfohlenen Maßnahmen sind umgesetzt, herzlichen Glückwunsch, Ihre Website ist barrierefrei. Damit sie es auch in Zukunft bleibt, teilen wir unsere Expertise in praxisnahen Schulungen mit Ihnen. Abgestimmt auf Ihre bestehende Infrastruktur und Herausforderungen unterstützen wir die dabei neuen Features und Inhalte von Anfang an barrierefrei zu gestalten.

Bereit für den European Accessibility Act

Der European Accessibility Act (EAA) verpflichtet Unternehmen ab 2025 zur digitalen Barrierefreiheit – z. B. bei Websites, Apps und Online-Shops. Wir helfen Ihnen dabei, diese Anforderungen sicher und effizient umzusetzen: mit klaren Audits, technischer Umsetzung und praxisnaher Beratung. So bleiben Sie rechtskonform, stärken Ihre Marke und erreichen mehr Nutzerinnen und Nutzer.

Für wen gilt der EAA?

Die Verordnung gilt für viele Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten – darunter Onlineshops, Banken, Verkehrsunternehmen oder Softwareanbieter. Wer Websites, Apps oder PDF-Dokumente bereitstellt, ist in der Pflicht, diese barrierefrei zu gestalten. Frühzeitiges Handeln schafft Planungssicherheit und vermeidet spätere Umbaustress oder rechtliche Risiken.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Blog Beitrag: Der European Accessibility Act (EAA) Was bedeutet er für Ihre Website?

Unser Ansatz

Wir setzen auf einen praxisnahen und effizienten Ansatz, um Barrierefreiheit im Web nachhaltig zu verbessern. Unsere Accessibility Audits liefern klare, priorisierte Empfehlungen, die wir bei Bedarf direkt umsetzen – für eine barrierefreie Website, die den WCAG-Richtlinien und dem European Accessibility Act entspricht. Dabei begleiten wir Sie von der Analyse bis zur technischen Umsetzung und integrieren digitale Barrierefreiheit sinnvoll in Design und Entwicklung. Unser Ziel: nachhaltige Lösungen, die rechtssicher, benutzerfreundlich und SEO-freundlich sind – und die Reichweite Ihrer digitalen Angebote deutlich erhöhen.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 bilden den internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit. Unser Vorgehen orientiert sich an den vier grundlegenden Prinzipien: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Diese Leitlinien helfen uns, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie für möglichst viele Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder technischen Voraussetzungen.

1. Wahrnehmbar

  • Ausreichender Farbkontrast (mind. 4,5:1 bei Fließtext)
  • Alternative Texte für Bilder und Grafiken
  • Untertitel und Transkripte für Videos
  • Inhalte nicht ausschließlich über Farbe kommunizieren
  • Struktur durch Überschriften, Listen und visuelle Hierarchie

2. Bedienbar

  • Tastaturbedienung muss vollständig möglich sein
  • Sichtbare Fokusmarkierungen für interaktive Elemente
  • Buttons und Links groß genug und gut erreichbar
  • Keine Elemente mit Zeitbeschränkung oder automatischem Fokus
  • Skiplinks zur schnellen Navigation (z. B. „Zum Inhalt springen“)

3. Verständlich

  • Klare und konsistente Navigation
  • Formulare mit aussagekräftigen Labels und Hinweisen
  • Fehlermeldungen mit konkreten Hilfestellungen
  • Vermeidung komplexer Sprache und unnötiger Fachbegriffe
  • Eindeutige Call-to-Actions wie „Jetzt bestellen“ statt „Los geht’s“

4. Robust

  • Semantisch korrektes HTML für bestmögliche Kompatibilität
  • Nutzung von ARIA-Rollen nur, wenn nötig und sinnvoll
  • Kompatibilität mit Screenreadern und anderen Assistenztechnologien (z. B. VoiceOver, NVDA)
  • Inhalte bleiben zugänglich bei unterschiedlichen Browsern oder Geräten

Das sagen unsere Kunden

„eggs unimedia steht uns schon seit einiger Zeit als vertrauensvoller Partner für unsere Website zur Seite, da war klar, dass wir auch das Thema Barrierefreiheit mit ihnen zusammen angehen wollen.

Die Expert:innen bei eggs haben unsere Website in einem Accessibility Audit genau unter die Lupe genommen und mit dem gut strukturierten Report, inklusive Handlungsempfehlungen, haben wir jetzt einen guten Fahrplan an der Hand, um unsere Website für alle zugänglich zu machen.“
„Gemeinsam mit eggs unimedia haben wir unsere AEM-Kundenformulare überarbeitet und barrierefrei gestaltet.

So können wir eine zugängliche Nutzererfahrung für alle garantieren und sind für die Zukunft bestens aufgestellt.“
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