Der European Accessibility Act (EAA)

Was bedeutet er für Ihre Website?

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Die digitale Welt muss für alle zugänglich sein – das ist das Ziel des European Accessibility Act (EAA). Diese EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen, fast alle Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. In diesem Artikel erfahren Sie, was der EAA bedeutet, wen er betrifft und wie Sie Ihre Website optimal darauf vorbereiten können.

Was ist der European Accessibility Act (EAA)?

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie, die die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen innerhalb der Mitgliedstaaten harmonisieren soll. Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen sollen gleichberechtigten Zugang zu digitalen und physischen Angeboten erhalten.

European Accessibility Act (EAA) – Fristen, Pflichten & Umsetzung

Die Richtlinie wurde bereits 2019 verabschiedet und muss bis zum 28. Juni 2025 von allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden. Unternehmen müssen bis zu diesem Zeitpunkt sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei sind, um Sanktionen zu vermeiden. Eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2030 gibt es nur für bestehende Produkte und Dienstleistungen, welche bereits vor Juni 2025 auf dem Markt waren und innerhalb dieser Zeit auch nicht verändert werden.

Die technischen Anforderungen an digitale Produkte und Dienstleistungen orientieren sich an der Norm EN 301 549, welche sich wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) mit den Stufen A und AA stützt. Diese Richtlinien definieren Kriterien für Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit und Wahrnehmbarkeit von digitalen Inhalten – dazu gehören unter anderem klare Navigation, ausreichende Schriftgrößen, gute Kontraste und weiteres.

In Deutschland wird der EAA durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Neben der technischen Barrierefreiheit verlangt das BFSG, dass Unternehmen eine “Erklärung zur Barrierefreiheit” bereitstellen. Diese muss leicht zugänglich sein, darlegen, wie die Barrierefreiheit gewährleistet wird, und eine oder mehrere Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von Barrieren enthalten.

Wer ist vom EAA betroffen, und wer ist ausgenommen?

Der EAA gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten. Im BFSG ist vereinfacht von „Produkten mit digitaler Bedienung“ die Rede. Dazu gehören:

  • Webseiten und mobile Apps, die einen Vertragsschluss online ermöglichen (z. B. Hotelbuchungen, Reisebuchungen, Terminbuchungstools, § 2 Nr. 26 BFSG)
  • E-Commerce-Plattformen
  • Bank- und Finanzdienstleistungen, inklusive Geldautomaten
  • E-Books und E-Reader
  • Messenger-Dienste
  • Fahrausweisautomaten und Check-in-Systeme
  • Hardware wie Computer, Notebooks, Smartphones und Router

Entscheidend ist der Standort der Kunden, nicht des Unternehmens. Das heißt: Ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU muss die Anforderungen erfüllen, wenn es Kunden in der EU bedient. Zudem bedeutet dies auch, dass Unternehmen in mehreren EU-Ländern gleichzeitig bei Verstößen verklagt werden können.

Wer ist ausgenommen?

  • Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro.
  • Webseiten und Inhalte, die rein privat oder geschäftlich (B2B) genutzt werden, sofern sie klar erkennbar nicht für Verbraucher bestimmt sind.
  • Unternehmen, für die die Einhaltung des BFSG eine „unverhältnismäßige Belastung“ (§ 17 BFSG) darstellt oder eine „wesentliche Änderung eines Produkts oder einer Dienstleistung“ erfordern (§ 16 BFSG) würde.

Es ist wahrscheinlich, dass der Anwendungsbereich des BFSG in Zukunft ausgeweitet wird. Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Webseite betroffen ist, finden Sie hier einen Selbsttest: BFSG Check.

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Barrierefreiheit für Websites: Vorteile für SEO, UX und Reichweite

Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine Frage der sozialen Verantwortung. Zudem bietet sie viele Vorteile:

  • Mehr Reichweite: Eine barrierefreie Website erreicht mehr Nutzer und kann den Marktanteil dadurch erhöhen. Allein in Deutschland gibt es 7,9 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung (Statistisches Bundesamt, Stand: Ende 2023). Das entspricht 9,3% der Bevölkerung. Auf Europa ausgeweitet, sprechen wir sogar von 25% der Bevölkerung. Auch Senioren und Menschen mit temporären Einschränkungen profitieren.
  • Bessere User Experience (UX): Eine klare Struktur und leichte Navigation verbessern die Usability – für alle Website-Besucher.
  • SEO-Vorteile: Barrierefreie Websites sind oft besser strukturiert und nutzerfreundlicher, was sich positiv auf Absprungraten und Suchmaschinen-Rankings auswirken kann.
  • Höhere Konversionsraten: Leicht verständliche Texte, übersichtliche Formulare und eine intuitive Nutzerführung erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Besucher auch zu Kunden werden.
  • Rechtliche Sicherheit: Wer frühzeitig auf Barrierefreiheit setzt, vermeidet potenzielle Abmahnungen, Klagen oder Sanktionen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen den EEA?

Die Einhaltung des BFSG wird durch die Marktüberwachungsbehörden kontrolliert. Verstöße können zu hohen Bußgeldern führen und im schlimmsten Fall sogar die Abschaltung der Website oder des Online-Shops nach sich ziehen.

Die genauen Pflichtverstöße und möglichen Sanktionen sind in § 37 BFSG festgelegt.

Wie eggs unimedia Dich bei der Umsetzung des EAA unterstützen kann

Die Umsetzung der EAA-Anforderungen kann zunächst komplex erscheinen. Mit der richtigen Strategie und dem richtigen Partner an Ihrer Seite, wird Barrierefreiheit jedoch zum Wettbewerbsvorteil. Als erfahrene Webagentur helfen wir Ihnen hier gerne weiter!

  • Analyse und Audit Ihrer Website auf Barrierefreiheit und EAA-Konformität
    Wir prüfen Ihre Website auf Barrieren und analysieren sie anhand der aktuellen EAA- und WCAG-Richtlinien. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach Verbesserungspotenzial und zeigen Optimierungsmaßnahmen auf.
  • Entwicklung und Optimierung barrierefreier und EAA-konformer Websites von Anfang an Wir entwickeln Websites, die nicht nur optisch ansprechend, sondern auch vollständig barrierefrei sind. Dabei achten wir von Anfang an auf eine nutzerfreundliche Navigation, klare Strukturen und eine technische Umsetzung nach geltenden Gesetzen.
  • Integration von WCAG-Standards für gesetzeskonforme Barrierefreiheit
    Die WCAG 2.1-Richtlinien bilden die Grundlage für digitale Barrierefreiheit. Wir sorgen dafür, dass Ihre Website den Anforderungen der Stufen A und AA entspricht – von ausreichendem Farbkontrast über eine leicht verständliche Sprache, bis hin zur fehlerfreien Bedienbarkeit per Tastatur und Screenreader.
  • Barrierefreiheit für interaktive Elemente und Formulare
    Viele Websites enthalten komplexe Formulare, Buchungstools oder interaktive Elemente wie Videos, die für Menschen mit Einschränkungen oft unzugänglich sind. Wir optimieren diese Bereiche, sodass sie für alle Nutzer barrierefrei nutzbar sind.
  • Schulungen und Beratung für nachhaltige digitale Barrierefreiheit
    Barrierefreiheit ist keine einmalige Maßnahme, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Deshalb bieten wir individuelle Schulungen für Ihr Team an, um eine langfristige Planung und Bewusstsein für barrierefreies Webdesign, Inhalte und beste User Experience zu schaffen.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre digitale Barrierefreiheit optimieren – für mehr Inklusion und eine bessere Nutzererfahrung!

Let’s create something great.
Wir machen Ihre Website barrierefrei und EAA-konform . Als Partner für digitale Transformation unterstützen wir Sie dabei, inklusive und zukunftsfähige Lösungen für starke Marken zu entwickeln. Lassen Sie uns darüber sprechen, wie Accessibility Ihren Erfolg vorantreiben kann.
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